SeniorenAssistenz Bottrop
Claudia Gareiß
Wir helfen Ihnen gerne
(02041) 22 1 25
(0172) 277 68 18
Sollte bei Ihnen oder Ihrer/Ihrem Angehörigen noch kein Pflegegrad vorliegen, können Sie mein Leistungsangebot privat in Anspruch nehmen.
Ab Pflegegrad 1 hat jede(r) Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 125,00 € und steht für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI zur Verfügung.
In NRW können SeniorenAssistenten, die nach Landesrecht anerkannt und zugelassen sind, über die Pflegekassen abrechnen.
Darüber hinaus können SeniorenAssistenten ihre Leistung über die Verhinderungspflege und/oder nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege abrechnen. Dazu sind die jeweils persönlichen und individuellen Voraussetzungen zu prüfen.
Oftmals kann das im einem unverbindlichen Erstgespräch direkt eindeutig geklärt werden.